Das Land Schleswig-Holstein möchte seine Vorreiterrolle im Bereich E-Sport weiter ausbauen und hat daher eine vierte Richtlinie zur Förderung des E-Sports veröffentlicht.
Ziel ist es, E-Sport als Sportart weiter zu etablieren und eine nachhaltige Entwicklung in Schleswig-Holstein zu fördern. Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes setzt damit auch die Förderung des Landesfachverbandes E-Sport-Verband Schleswig-Holstein e.V. (EVSH) fort.
Mit Beschluss des Landtages zum Haushalt 2023 erhält der EVSH eine Förderung in Höhe von 189.000 Euro, die sich vorrangig auf den Aufbau landesweiter E-Sport-Strukturen konzentriert. Dazu gehören beispielsweise der Betrieb des Landeszentrums für eSport und Digitalisierung SH in Kiel, das zum 1. April in die Trägerschaft des Landesverbandes übergegangen ist, sowie der Aufbau und Betrieb von vier regionalen E-Sport-Zentren in Flensburg, Heide, Husum und Mölln. Auch die Durchführung der E-Sport-Landesmeisterschaften SH 2023 und Lehrgänge für E-Sport-Trainer:innen fallen unter die Fördermaßnahmen.
Darüber hinaus stehen Fördermittel in Höhe von 120.000 Euro für den Aufbau einer technischen E-Sport-Infrastruktur bei Sportvereinen und -verbänden sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in den Kommunen zur Verfügung. Mit dieser Förderung möchte das Land Schleswig-Holstein die Entwicklung des E-Sports im Land unterstützen und die notwendigen Voraussetzungen schaffen, damit sich der E-Sport langfristig in der Gesellschaft etablieren kann.
Die Förderung ist jedoch an verschiedene Bedingungen geknüpft, denen sich alle Antragsteller verpflichten müssen. Dazu zählen unter anderem die Prävention von Online-Spielsucht und sexualisierter Gewalt im Internet sowie die Vermittlung von Medienkompetenz und ein regelmäßiges Bewegungsangebot. Förderfähige Projekte dürfen zudem noch nicht begonnen haben. Die Förderung soll dazu beitragen, Kinder und Jugendliche frühzeitig an den Umgang mit neuen Medien heranzuführen und ihnen spielerisch Kompetenzen zu vermitteln.
Das Antragsformular findet sich unter diesem Link.